Guten Morgen,
Sufu habe ich genutzt aber leider nichts gefunden.
Ich habe einen KFB über zwei Instanzen gefertigt. Leider habe ich übersehen, dass die Kosten der 1. Instanz bereits festgesetzt wurden.
Dies wurde leider auch vom Schuldnervertreter übersehen und vom Schuldner ebendso, sprich eine Doppelzahlung ist erfolgt. Der Gläubigervertreter verweigert die Rückzahlung, da sämtliche RM-fristen verstrichen sind.
Aus den KFB geht eindeutig hervor, dass der erste KFB sich auf die 1. Instanz bezieht und der zweite KFB die Kosten der 1. und 2. Instanz enthält. Die Beträge der ersten I. Instanz sind logischer Weise identisch.
Ich habe daher überlegt, die Sache wegen offensichtlicher Unrichtigkeit von Amts wegen zu berichtigen und den Gläubigervertreter hierzu angehört. Der Gläubigervertreter will dies natürlich nicht.
Wie seht Ihr die Angelegenheit? Habt Ihr eventuell noch andere Ideen?
Danke und schöne Grüße vom Smilodon