Hallo zusammen,
seitens des Eigentümers wird unter Vorlage der Nichtbetroffenheitsbescheinigung des Katasteramts die Löschung
einer Grunddienstbarkeit (Überwegungs- und Leitungsrecht) beantragt.
Ich habe die Berechtigte hierzu gehört und diese ist mit der Löschung nicht einverstanden und legt "Widerspruch"
ein. Die weiter vorgetragene Begründung ist nicht verwertbar.
Lösche ich das Recht und benachrichtige die Beteiligten (Eigentümer und Berechtigte) unter gleichzeitigem Erlass
eines Beschlusses, in welchem ich die Einwendungen der Berechtigten zurückweise?
Vielen Dank für eure Hilfe