während der Zustimmungsersetzung 2 Gläubiger verzichtet

  • Hallo, wir haben beim AG Antrag auf Zustimmungsersetzung gestellt.
    Von 11 Gläubigern haben jetzt nur 3 mit "Nein" gestimmt und die Ja-Stimmen in der Summe sind weit über die Hälfte.
    Soweit ist auch alles klar.

    Nun haben aber während der Zustimmungsersetzung 2 Gläubiger (insges. ca. 900 EUR) auf ihre Forderung verzichtet und einer (der mit der größten Forderung) hat seine Forderung etwas verringert.
    Was ist nun? Das Gericht hat uns die Antworten geschickt, ist aber darüber hinweggegangen. Die 3 Gläubiger, die mit "Nein" gestimmt haben, wurden vom Gericht aufgefordert, sich innerhalb von 2 Wo. zu erklären. Ich gehe davon aus, dass wir in den nächsten Tagen den positiven Beschluss erhalten.

    Der Plan stimmt ja sogesehen nicht mehr. Wenn ich aber einen neuen Plan mache, müsste ich ja alle Anlagen ändern in den Prozenten und Forderungen und nochmals Antag auf Zustimmungsersetzung stellen und zustellen lassen. Das geht ja auch nicht.

    Kann ich nach dem alten Plan gehen und nur das auskehren, was dort steht?

  • also "bei uns" läuft das so:

    1. Gericht schickt die Zusammenfassung der Antworten und teilt mit, dass - hier - 2 Gläubiger verzichtet und 1 Gläubiger Forderung reduziert hat und regt an, den Plan zu ändern.

    2. Plan wird geändert und dadurch erhöht sich nur die Quote für alle anderen Gläubiger - dann rege ich immer an, dass auf eine Neuzustellung des Plans an alle Gläubiger verzichtet wird, da die Gläubiger ja lediglich besser gestellt werden ( § 307 ABs. 3 Satz 2: "....sind zuzustellen, soweit dies erforderlich" (ist aber dann nicht erforderlich)). Gleichzeitig wird dann Zustimmungsersetzung beantragt.

    Gleiches Verfahren müsste auch möglich sein, wenn bereits im Vorfeld durch einen Gläubiger oder den Schuldner Zustimmungsersetzung beantragt wurde.

    3. Du schreibst aber "während der Zustimmungsersetzung" hätten 2 Gläubiger auf die Forderung verzichtet ? Also nicht bei der Stellungnahme zum Plan sondern bei der Stellungnahme zur Zustimmungsersetzung ? Das sind ja voneinander unterschiedliche Verfahrensschritte. Im Prinzip "zählt" eine Forderungskorrektur nach Ablauf der Frist des § 307 nicht mehr. Dann müsste meines Erachtens der vorherige Plan maßgeblich bleiben. Formal kommt das ja dann einem Verzicht der Gläubiger auf den Teil der aus dem Plan ausgekehrt werden soll, gleich ?

  • klasse Ansatz !
    Vlt. sollte sich dies künftig durch eine Umquotierungsklausel in den Plan-"AGB" wiederfinden (z.B. für den Fall, dass im Verfahren über den gerichtlichen SBP Gläubiger auf Forderungen ganz oder teilweise verzichten, wird die angebotene Quote für die übrigen Gläubiger entsprechend im Rahmen der Ausschüttung(en) erhöht.
    nur mal so eine Idee (bin schon etwas länger aus der Klauselbastelei raus :D )

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Vielen Dank.
    Ich komme nochmal auf das Thema.
    Stutzig macht mich an der Sache, dass das Gericht nur die Kopien der Gläubiger zur Kenntnis geschickt hat, die sich geäußert haben. Ich habe damit gerechnet, dass es schreibt: Also hört mal zu, 2 Gläubiger haben verzichtet, ein Gläubiger will jetzt weniger, macht mal einen neuen Plan. Bisher habe ich keine neue Post bekommen. Bin ja gespannt wie der Beschluss der Zustimmungsersetzung aussieht und ob wir extra aufgefordert werden, eine Änderung vorzunehmen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!