Gläubiger im Pfüb.

  • Hab einen Pfüb vorliegen, bei dem ich Bauchschmerzen habe: Titel ist eine notarielle Urkunde in denen der Schuldner sich dazu bekennt, 2 Einzelpersonen als Gesamtgläubigern einen gewissen Geldbetrag zu schulden. Sowie okay. Der Pfüb wird aber durch eine Gbr, vertreten durch eben jene Gläubiger als Gesellschafter, beantragt. Weitere Unterlagen ausser dem Titel werden nicht vorgelegt. Ist das nicht problematisch oder sehe ich Gespenster wo keine sind.

  • Eine GbR ist eine GbR und nicht zwei Einzelpersonen. Auch wenn genau diese beiden die GbR darstellen.
    Zwischenverfügung, dass keine Gläubigeridentität vorliegt oder für diese Gläubigerin kein Titel beigefügt wurde

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Sonst hätten wir hier die Antithese zu § 736 ZPO: "Zur Zwangsvollstreckung durch eine nach § 705 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingegangene Gesellschaft ist ein für alle Gesellschafter als Gesamtgläubiger ergangenes Urteil ausreichend."

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!