Hab einen Pfüb vorliegen, bei dem ich Bauchschmerzen habe: Titel ist eine notarielle Urkunde in denen der Schuldner sich dazu bekennt, 2 Einzelpersonen als Gesamtgläubigern einen gewissen Geldbetrag zu schulden. Sowie okay. Der Pfüb wird aber durch eine Gbr, vertreten durch eben jene Gläubiger als Gesellschafter, beantragt. Weitere Unterlagen ausser dem Titel werden nicht vorgelegt. Ist das nicht problematisch oder sehe ich Gespenster wo keine sind.
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