Hallo, ich hab hier eine (vielleicht nicht nur InsO betreffende) Frage.
Zum einen würde ich gerne Eure Meinung dazu hören (Schwarmintelligenz und so):) zum anderen steh ich auf jeden Zacken in meinem kleinen Krönchen Die breche ich mir nur ungerne ab *hihi*;).
Ich habe einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, weil eine Deliktbelehrung (angeblich) nicht erfolg sei.
Zum Fall:
Im November letzten Jahres hatte ich einen NPT mit Deliktforderungen. Die Zustellung zu den Forderungen erfolge durch ZU. Es gab mehrere, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten angemeldet wurden. Daher auch mehrere ZUs ...soweit, sogut..Der Schuldner hat fleißig anerkannt, und bestritten und persönlich hier Akteneinsicht genommen. Dabei erklärte er der Servicekraft, dass er zwar im offenen Vollzu sei (Sie mussten ja seine Bescheinigung ausfüllen, dass er hier zu Besuch war), aber seine Post weiter nach Hause haben möchte, da er in der JVA nicht sicher sei, dass die Post ohne weiteres schnell zu ihm gelangt.
Zu einer Forderung hat er keinen Widerspruch eingelegt.
Jetzt fand der Schlusstermin statt und er kommt persönlich zu mir und teilt mit (auch schriftlich), dass er doch gerne Widerspruch gegen diese Forderung einlegen möchte und bescheinigt, dass er seit Anfang 2014 in der JVA war. Ich habe seinen Antrag abgewiesen, weil alle ZUs da, er hat immer reagiert nur es einmal vergessen und tadaaaa....irgendwie geht mir das gegen den Strich...
Der Richter ist wohl auch der Auffassung, dass ich in den vorherigen Stand wiedereinsetzen sollte..
Aber kennt ihr das Problem mit dem Krönchen und so ;)?! Ich müsste nun einen förmlichen Nichtabhilfebeschluss machen...Gibt es Chancen, meine Meinung zu halten ;)) ..ich dachte an "Mitwirkunspflicht des Schuldners bzgl. Adressmitteilung und so"
Danke schonmal für eure Hirnzellen