Nichteinhaltung von Terminen durch Betreuer und Pfleger

  • Ich hab leider auch den Eindruck, dass Betreuer meinen, sie müssten nur einreichen, wenn sie zuvor an den Termin erinnert wurden:mad:

    Ja, ich finde es wirklich gut, dass ich absolute Nieten auf meine schwarze Liste setzen kann und die von mir nicht mehr bestellt werden.

  • Freu Dich doch, daß Du Deine Kandidaten wenigstens selbst aussuchen kannst. Wenn Dich als Rechtspfleger der Richter bei solchen Sachen hängen läßt, hast Du ganz schlechte Karten.

    :daumenrau
    Ich würde auch meinen, dass der Professor ein Luxusproblem hat, da er seine schwarzen Schafe selbst auf den Schlachthof führen darf.
    Wir Rechtspfleger sind auf den Goodwill des Richters angewiesen:(.
    Bloß; was machse, wenn der Richter von Schlachthöfen nichts hält , weil er Veganer ist ?:confused:

  • @ Professor: Nee, also eine vernünftige Fristsetzung und eine Erinnerung gehört mit Rücksicht auf die allgemeinen Verkehrssitten dazu (§ 242 BGB). Hach, dass ich den nochmal zitieren darf...
    Ich versuche auch den Berufsbetreuern immer ein verständnisvolles Gegenüber zu sein, immerhin sind das alles Einzelkämpfer, Selbständige mit manchmal recht... anspruchsvollen Kunden. Wenn ich einigen zumindest verbal und rhetorisch das Gefühl geben kann, das Gericht unterstützt sie in ihrer Arbeit, habe ich da schon viel getan. :daumenrau

    Falls ich das Gefühl habe, da wird geschlampt oder gar das Wohl des Betroffenen missachtet, sinkt mein Verständnis rapide auf null. :cool:

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Ach ja, das Einreichen von Unterlagen unter der Berücksichtigung von Fristen und Terminen....ein Thema so alt wie das Betreuungsrecht :D

    Selbstverständlich versuche ich seit fast 20 Jahren Termine einzuhalten. Aber ich muss gestehen, auch schonmal die Frist "deutlichst" überzogen zu haben, da der "Wiedervorlagevirus" zugeschlagen hatte (man kann auch sagen statt 2015 hatte ich 2016 eingetippt).

    Ich denke, man sollte dieses Thema im Allgemeinen nicht zu hoch hängen. Wenn das Gericht dann erinnert und der Betreuer sich entschuldingt oder eben trifftige Gründe vorbingt (fehlende Unterlagen trotz mehrfacher Anforderung bei Banken, Versicherungen, Gläubigern etc.) sollte die Sache doch gegessen sein.

    Und nein....ich möchte jetzt nicht auf Versäumnisse des Gerichts eingehen die den Betreuten wirklich finanziellen Schaden zufügen. Fehler passieren jedem mal und man sollte damit vernüftig umgehen und nicht alle in einen Topf werfen.

    In diesem Sinne, einen schönen Tag noch.

    Ach, ich finde es gut das es hier auch Rechtspfleger mit etwas Humor gibt bzw. die auch Spaß verstehen. Ihr seid schon länger im Geschäft, oder? Die meisten neuen, jungen Rechtspfleger wirken immer sowas von steif, das man diese am liebsten auf nen Kaffee einladen möchte.

  • Ach, ich finde es gut das es hier auch Rechtspfleger mit etwas Humor gibt bzw. die auch Spaß verstehen. Ihr seid schon länger im Geschäft, oder? Die meisten neuen, jungen Rechtspfleger wirken immer sowas von steif, das man diese am liebsten auf nen Kaffee einladen möchte.

    Huhu :)
    Ich muss ehrlich zugeben, dass dies nicht von der Hand zu weisen aber sicher auch nicht böse von diesen gemeint ist. Über einen Kaffe würde ich mich als nicht mehr -ganz so neu und junger- Rechtspfleger allerdings ebenfalls freuen :)

  • Ach das sind nur die jungen, dynamischen Kollegen, die noch glauben, dass sie eine "Karriere" vor sich haben :D
    Das gibt sich schon. :cool:


  • Ach, ich finde es gut das es hier auch Rechtspfleger mit etwas Humor gibt bzw. die auch Spaß verstehen. Ihr seid schon länger im Geschäft, oder? Die meisten neuen, jungen Rechtspfleger wirken immer sowas von steif, das man diese am liebsten auf nen Kaffee einladen möchte.

    Als Anfänger hat man eben etwas mehr Angst etwas falsch zu machen. Lockerer kann man immer noch werden. Schlimmer finde ich es, wenn man gleich als Schlufi anfängt...

    An eine "Karriere" glaubt inzwischen nicht einmal mehr ein junger und dynamischer Kollege. Zumindest kenne ich keinen.

  • Ich mach Betreuung und vorher Pflegschaft seit fast 30 Jahren, seh die Sache also nicht mehr so eng wie ein Anfänger.

    Aber Betreuern hinterherrutschen, mehrfach an bekannte und bereits verstrichene Fristen erinnern, auch an Lang verstrichene Fristen, die der Betreuer schon selbst zur Verlängerung beantragt und bewilligt bekommen hat und dann auch diese Frist mehrere Wochen ohne Mux überzogen hat: irgendwann hab auch ich die Faxen dicke. Aber richtig dicke.

    Und dann die Krönung:
    Wenn ich dann im Wust der absoluten Verärgerung ein Zwangsgeld über € 1000,00 raushaue (insgesamt waren es mehr als 15 Fälle) mit mir noch über die "Unverhältnismäßigkeit" des Zwangsgeld zu diskutieren, ohne den eigenen Fehler zu erkennen und das Versäumnis als soon aus possible, d.h. sofort, nachzuholen. Das schlägt dem Fass den Boden aus.

    Ich werde jetzt wohl doch von meinem "Privileg" Gebrauch machen und mir künftig den "richtigen" Betreuer aussuchen.

  • @Ostholsteiner: Kaffee? Warum kein Bier? :D

    Also, ich erinnere mich noch an meine erste Zeit als Rechtspfleger. Klar ist man unsicher, man grübelt an jedem Problem noch 10x länger rum als ein erfahrener Kollege, der mit ähnlichen Fällen schon jahrelange Erfahrung hat.

    Was auch jeder junge Kollege kennenlernt: Anwälte, die die "Neuen" erstmal austesten. Nach dem Motto: Junge Frau, ich mache das seit 20 Jahren, ich erkläre Ihnen mal, wie das geht. Gar nicht so einfach, besonders, wenn man selbst noch nicht so sicher im Sattel sitzt.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • [QUOTE=Franziska;1035572Also, ich erinnere mich noch an meine erste Zeit als Rechtspfleger. Klar ist man unsicher, man grübelt an jedem Problem noch 10x länger rum als ein erfahrener Kollege, der mit ähnlichen Fällen schon jahrelange Erfahrung hat.

    Was auch jeder junge Kollege kennenlernt: Anwälte, die die 'Neuen' erstmal austesten. Nach dem Motto: Junge Frau, ich mache das seit 20 Jahren, ich erkläre Ihnen mal, wie das geht. Gar nicht so einfach, besonders, wenn man selbst noch nicht so sicher im Sattel sitzt.[/QUOTE]

    Richtig.

    Aber die Betreuer von Professor sind wirklich unverschämt... Auf meinen zwei Notariaten funktioniert es mit den meisten Betreuern recht gut. Nach zwei Mahnungen weise ich vorsorglich darauf hin, dass Zwangsgeld möglich ist und dann kam es bisher immer. Die, bei denen es nie klappt, haben meistens Dreck am Stecken, was dann auch irgendwann rauskommt.
    Wenn du bessere Betreuer hast, die du bestellen kannst, bleibt irgendwann mal nur noch die Entlassung.

  • Ich mach Betreuung und vorher Pflegschaft seit fast 30 Jahren, seh die Sache also nicht mehr so eng wie ein Anfänger.

    Aber Betreuern hinterherrutschen, mehrfach an bekannte und bereits verstrichene Fristen erinnern, auch an Lang verstrichene Fristen, die der Betreuer schon selbst zur Verlängerung beantragt und bewilligt bekommen hat und dann auch diese Frist mehrere Wochen ohne Mux überzogen hat: irgendwann hab auch ich die Faxen dicke. Aber richtig dicke.

    Und dann die Krönung:
    Wenn ich dann im Wust der absoluten Verärgerung ein Zwangsgeld über € 1000,00 raushaue (insgesamt waren es mehr als 15 Fälle) mit mir noch über die "Unverhältnismäßigkeit" des Zwangsgeld zu diskutieren, ohne den eigenen Fehler zu erkennen und das Versäumnis als soon aus possible, d.h. sofort, nachzuholen. Das schlägt dem Fass den Boden aus.

    Ich werde jetzt wohl doch von meinem "Privileg" Gebrauch machen und mir künftig den "richtigen" Betreuer aussuchen.

    Sie haben damit selbstverständlich Recht, sowas geht nicht. Wenn mir die 1. Erinnerung vorliegt vesuche ich schnellstmöglich den Bericht einzureichen oder eben ne kurze, nachweisbare Begründung abzuliefern. Dann gibts ne Fristverlängerung und die Sache läuft.

    Die Sache mit den Neuen und dem Austesten....also sowas wie "junge Frau....." geht ja mal gar nicht *lacht*. Würde mir nie einfallen. Naja, bin ja auch kein Rechtsanwalt etc. sondern "Nur" ein fortgebildeter Betreuer ohne sozialpädagogischen / psychologischen Hintergrund....ja vor 19 Jahren konnte man auch ohne sowas noch Berufsbetreuer werden und durch Fortbildung (Kurzstudium in Hamburg) es auch bleiben.

    Ein schönes WE allen und, werter Professor, nicht zu sehr aufregen. Schadet nur der Gesundheit und am Ende brauchen Sie selber noch nen Betreuer.

    Mhhhh, eins habe ich nicht verstanden....Sie bestellen die Betreuer selber? Dachte immer das kann nur ein Richter. Ich weiss nur, dass die Verfahrenspfleger vom Rechtspfleger bestellt werden können.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!