pfandfreien Betrag vergessen

  • Guten Abend,

    bei einem Unterhalts-PfÜB, der ausdrücklich nach § 850d ZPO beantragt war, habe ich versehentlich den pfandfreien Betrag auf Seite 9 des Vordruckes nicht eingetragen, der PfÜB ist also unvollständig. Gläubigervertreter beantragt nunmehr die Berichtigung des PfÜB und reicht mir auch die PfÜB-Ausfertigung mit ein. Muss ich den Berichtigungsbeschluss in diesem Fall mit der PfÜB-Ausfertigung verbinden und über den Gerichtsvollzieher noch einmal an den Drittschuldner zustellen lassen oder reicht es, wenn ich den Berichtigungsbeschluss an den Drittschuldner durch die Geschäftsstelle zustellen lasse?

    Vielen Dank und einen schönen Abend

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