Ich habe einen Antrag auf Eigentumsumschreibung vorliegen.Lt. Grundbuch bedarf es der Zustimmung des Verwalters. Insoweit wurde einordnungsgemäßes WEG-Protokoll eingereicht, in dem es heißt:
„Es wird der Antrag gestellt, die in der TE vereinbarteVerwalterzustimmungsregelung bei Veräußerungen zeitlich begrenzt bis zum 31.12.2016vorübergehend außer Kraft zu setzen“. Dieser Antrag wurde dann einstimmigangenommen.
Nun soll ich die Eigentumsumschreibung im Hinblick aufdiesen Passus im Protokoll ohne Verwalterzustimmung vornehmen.
Geht das so einfach oder müsste auf jeden Fallvorher/parallel eine Eintragung dieser Änderung in allen Grundbüchern erfolgen?Und ist so ein bedingtes/befristetes Zustimmungserfordernis überhaupteintragbar?
Zu einer gänzlichen Aufhebung der Veräußerungsbeschränkung findet man ja mehr in den Kommentaren, s. unten (entweder Eintragungerforderlich oder nur Grundbuchberichtigung):
edit by Kai: aus urheberrechtlichen Gründen entfernt
(aus MüKoBGB/Commichau WEG § 12 Rn. 48-62)
oder aber:
edit by Kai: aus urheberrechtlichen Gründen entfernt
(ausBeckOK BGB/Hügel WEG § 12 Rn. 1):