• Hallo,

    das Jugendamt vollstreckt als Beistand für ein Kind. 2014 wurde bereits ein PfüB erlassen (lfd. Unterhalt + Rückstände ab 2012). Grundlage war eine Jugendamtsurkunde.

    2015 wird ein neuer PfüB beantragt. Grundlage ist diesmal ein Beschluss aus 2015 der die o.g. Jugendamtsurkunde rückwirkend bis 2012 ändert.
    Die Gläubigerin kann nunmehr mehr vollstrecken, auch rückwirkend und vollstreckt natürlich auch wegen Rückständen ab 2012.

    Die Drittschuldner sind in beiden Verfahren identisch (Arbeitgeber). Wie vermeide ich nun eine Doppelvollstreckung?

    P.S. Das Jugendamt hat mir bereits geschrieben, dass der alte PfüB für nichtig erklärt werden soll.

    Alten PfÜB aufheben und zusammen mit neuem PfüB u.a. dem Drittschuldner zustellen lassen?
    Oder Erledigungserklärung der Gläubigerin einholen?

    Gruß

    Frischling

  • Möglich, aber scheint nicht gewollt zu sein.

    Das würde mich nicht interessieren, würde anschreiben und mitteilen, dass aufgrund der zuvor erfolgten Pfändung nur noch i.H. der jeweiligen Differenz ein Rechtsschutzbedürfnis besteht. Oder aber um die Begründung eines Rechtsschutzbedürfnisses bitten

  • Möglich, aber scheint nicht gewollt zu sein.

    Das würde mich nicht interessieren, würde anschreiben und mitteilen, dass aufgrund der zuvor erfolgten Pfändung nur noch i.H. der jeweiligen Differenz ein Rechtsschutzbedürfnis besteht. Oder aber um die Begründung eines Rechtsschutzbedürfnisses bitten

    Wieso sollte der Gläubiger nicht den vollen Betrag pfänden können, was ist mit dem Gläubigerantrag, wenn er damit einverstanden ist, dass die erste Pfändung aufgehoben werden soll (was ja noch zu klären wäre).

    Der Gläubiger hat dadurch doch allenfalls Nachteile durch den Rangverlust.

  • Wie Coverna.
    Was weiß ich denn am VollstrG, ob der Gläubiger nicht die Pfändung aus Pfüb 1 aufgehoben hat und nun mit Pfüb 2 (im event. schlechteren Rang) frisch anfängt?

    Das muss der Gläubiger mit dem DS auskaspern, nicht mit mir. Oder aber der Schuldner wendet ein, er würde für zu viel in die Mangel genommen.
    Aber das sollen die erst mal beibringen - so leicht lass ich mir das Problem nicht vor den Schreibtisch schütten.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


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