Das Vermessungsamt legt mir einen FN vor, wonach aus einem "nicht buchungsfähigem Anliegerwasserlauf" FlNr. 1 (Eigentümerangabe im FN: Die Eigentümer der Uferflurstücke) Teilfächen herausgemessen und anliegenden Grundstücken (gebucht) zugemessen werden. Ich soll das als so eine Art Flächenberichtigung bei den gebuchten Anliegergrundstücken eintragen. Der Wasserlauf geht dann praktisch auf dieser Teilstrecke in den anliegenden Grundstücken auf.
Die gebuchten Anliegergrundstücke stehen hinsichtlich der herausgemessenen Teilflächen im Eigentum derselben Person.
Der Bach mit der entspr. FlNr. 1 läuft aber noch weiter und dort ist dann eine andere Person Eigentümer des anliegenden Grundstücks. (ob es ihn in Natur noch gibt, sieht man am Luftbild nicht genau).
Braucht man da nicht ein Anlegungsverfahren, oder zumindest eine Anhörung des weiteren Gewässeranliegers?