Hallo,
in dem Aufteilungsplan zu einer Teilungserklärung wird das jeweilige Sondereigentum mit einer Farbe abgegrenzt. (Wohnung 1 = rot, Whg 2 = blau).
Sondernutzungsrechte werden dagegen schraffiert und mit zb "SNR Whg 1" bezeichnet.
Es wurde an einer Grundstücksfläche Sondereigentum begründet, welche nicht sondereigentumsfähig ist. Dies wurde beanstandet.
In dem Nachtrag heißt es nun lediglich, "die Fläche ... wird der Einheit .. als Sondernutzungsrecht zugeordnet."
Neue Pläne habe ich nicht bekommen.
Ist die Änderung so ohne Weiteres möglich oder müsste dann nicht ein dementsprechender Plan vorgelegt werden (also jetzt der Grundstücksteil schraffiert und SNR und nicht mehr farblich markiert, was auf Sondereigentum schließen lässt)?
Daneben waren SNR an 2 Dachterrassen begründet und zugeordnet.
In dem Nachtrag werden diese nun getauscht.
Auch hier ist doch ein getrennter Blick in Teilungserklärung oder Plan verwirrend. Zwar ist die gleichlautende Nummerierung von Sondereigentum und SNR nicht zwingend (DNotI, 14.06.2004, DokumentenNr. 11149), am sinnvollsten wäre es aber doch einfach den Plan zu ändern und die Bezeichnung der Terrassen in diesem zu tauschen, sodass die Einheit 1 immer noch das SNR an der Dachterrasse 1 hat und insoweit Text, Plan und Nummerierung übereinstimmen, oder?
Ich dachte, Schriftteil und Pläne müssen übereinstimmen.
Also was geschrieben ist, muss auch im Plan zu sehen sein - und Änderungen eben auch auf beiden Seiten erfolgen.