Zwangshypothek auf mehreren Bruchteilen

  • Guten Morgen,
    die beiden Vollstreckungsschuldner sind hier zu je 1/3 als Eigentümer eingetragen. Nun soll auf Ersuchen des Finanzamts eine Zwangshypothek an den beiden Bruchteilen eingetragen werden. Das wär doch eine unzulässige Gesamthypothek - der Gläubiger muss die Forderung verteilen?

  • Geht aus dem Ersuchen hervor, dass die beiden Vollstreckungsschuldner als Gesamtschuldner haften ? Wenn mehrere Gesamtschuldner vorhanden sind, kann der Gläubiger beantragen, dass auf dem Grundstück (hier: MEA) eines jeden Gesamtschuldners der Gesamtbetrag eingetragen werden soll. Nur, wenn mehrere Grundstücke (MEA) des einzelnen Gesamtschuldners belastet werden sollen, ist wiederum zu verteilen. Den mehreren Grundstücken stehen die Miteigentumsanteile gleich (Balser/Bögner/Ludwig, Vollstreckung im Grundbuch, 10. Auflage 1994, RN 1.1.1 Unterteil 9).

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Dass die beiden Vollstreckungsschuldner als Gesamtschuldner haften, geht aus dem Ersuchen nicht hervor. Es werden nur beide Schuldner namentlich bezeichnet und es wird angegeben, dass sie zu je 1/3 Miteigentümer sind. Beigefügt ist noch eine Rückstandsaufstellung, auf der oben beide Namen stehen.

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