Hallo !
Folgendes Problem beschäftigt mich gerade :
Mir liegt ein handschriftliches Testament der Erblasserin vor.Bevor ich das Testament auslegen konnte, wurde bereits beim Notar ein Erbschein beantragt. In dem Antrag wurde das Testament nun auch ausgelegt.
In dem Testament wurden insgesamt 9 Leute ( 5 Kinder und 4 Enkel ) bedacht.
Das Testament wurde nun so ausgelegt, dass die 5 Kinder erben und die 4 Enkel Vermächtnisnehmer sind. Ich stimme dieser Auslegung zu.
Weiß nur nicht genau, wie ich verfahren soll.
Würdet ihr die Enkel, 3 sind minderjährig, jetzt nur als Vermächtnisnehmer anschreiben und sie belehren oder müssten sie auch dazu angehört werden, ob sie mit der Auslegung des Testaments einverstanden sind ?
Bei einer einfachen Belehrung über das Vermächtnis würde ich das Schreiben nur an den Elternteil schicken, der nicht Erbe ist.
Aber müsste ich nicht bei einer Anhörung zum Testament einen Ergänzungspfleger bestellen lassen.
Wie würdet ihr vorgehen ? Ich bevorzuge die Variante nur Belehrung über das Vermächtnis und dann Erbscheinserteilung.