hallo,
ich hätte ein kleines Problem. Wir sind auf der Beklagtenseite. Der Kläger hat bei unserer Mandantin eine Berufungsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Unsere Mandantin hat außergerichtlich ein Sachverständigengutachten zu Frage der Verletzungen des Klägers in Auftrag gegeben; das Sachverständigengutachten wurde mit der Klageerwiderung in den Rechtsstreit eingeführt und dessen Inhalt zu ihrem Sachvortag gemacht. Sind diese KOsten nun erstattungsfähig?
Ich weiß, dass von einer Haftpflichtversicherung außergerichtlich eingeholter Sachverständigengutachten zur Überprüfung der Schadenshöhe nicht erstattungsfähig sind.
Wie sieht es vorliegend aus? Vielen Dank bereits jetzt