Hallo,
ich habe ein kleines Problem mit Zustellungen in den Niederlanden.
Die Klage und das Urteil sind beide gegen EgR zugestellt worden. Beides kam zurück. Mit dem niederländischen Vermerk "nicht abgeholt" und einem Aufkleber auf dem das Niederlegungsdatum und das Rücksendungsdatum vermerkt sind.
Von dem kleinen rosa Rückschein fehlt jede Spur.
Reicht der oben genannte Vermerk und der Aufkleber aus oder brauche ich zwingend den Rückschein? Die Kommentierung lese ich so, dass der Rückschein notwendig ist, sicher bin ich mir aber gar nicht.
Liebe Grüße