Hallo,
es ist bekannt, daß alle Forderungen vor Eröffnung der InSo hierin erfasst sind, auch wenn ein Gläubiger nicht erfasst wurde oder werden konnte.
Was ist aber mit strittigen Forderungen?
Konkret: In einer Betreuung möchte ich endlich das Verfahren beantragen lassen. Es gibt einen Gläubiger, der behauptet es stünden ihm Gelder zu. Ich habe ihm erklärt, dem sei nicht so. Nun möchte er klagen.
Wird die Forderung (aus 13) erst nach Abschluss des Zivilverfahrens zum Schuldenbestand gezählt oder ist das egal?