Zeitpunkt Insolvenzeröffnung Fälligkeit Forderung

  • Hallo,

    es ist bekannt, daß alle Forderungen vor Eröffnung der InSo hierin erfasst sind, auch wenn ein Gläubiger nicht erfasst wurde oder werden konnte.

    Was ist aber mit strittigen Forderungen?

    Konkret: In einer Betreuung möchte ich endlich das Verfahren beantragen lassen. Es gibt einen Gläubiger, der behauptet es stünden ihm Gelder zu. Ich habe ihm erklärt, dem sei nicht so. Nun möchte er klagen.

    Wird die Forderung (aus 13) erst nach Abschluss des Zivilverfahrens zum Schuldenbestand gezählt oder ist das egal?

  • Wenn die Forderung in 2013 entstanden ist, dann handelt es sich zunächst grundsätzlich um eine Insolvenzforderung, wenn jetzt der Insolvenzantrag gestellt würde (wobei eine gewisse Kanzlei bei Rückständen der privaten Krankenvollversicherung immer behauptet, es handele sich bei diesen Rückständen um keine Insolvenzforderung, aber das ist ein anderes Thema). Ein etwaiger Rechtsstreit würde grundsätzlich gem. § 240 ZPO unterbrochen. Für die Beurteilung als Insolvenzforderung ist der Abschluss eines Rechtsstreits nicht maßgeblich. Auch streitige Forderungen vor Insolvenzeröffnung sind zunächst einmal Insolvenzforderungen, wobei diese dann gegebenenfalls eben bestritten werden.

  • (wobei eine gewisse Kanzlei bei Rückständen der privaten Krankenvollversicherung immer behauptet, es handele sich bei diesen Rückständen um keine Insolvenzforderung, aber das ist ein anderes Thema). .

    diese Meinung kenne ich noch gar nicht, wie wird das begründet?

  • (wobei eine gewisse Kanzlei bei Rückständen der privaten Krankenvollversicherung immer behauptet, es handele sich bei diesen Rückständen um keine Insolvenzforderung, aber das ist ein anderes Thema). .

    diese Meinung kenne ich noch gar nicht, wie wird das begründet?

    ..und es gibt auch Krankenversicherungen, die der Auffassung sind, dass Rückstände vor IE keine Insolvenzforderungen sind, sondern diese Ansprüche außerhalb der Insolvenz den Schuldner weiter treffen.

    Begründet wird dies damit, dass Ansprüche des Schuldners gegen die PKV nicht in die Insolvenzmasse fallen siehe 16 W 168/14 sowie die dann doch sehr pointierte Darstellung von Henning.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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