Vollstreckung nur wegen Zinsen?

  • Hallo,

    ich frage wieder für einen Kollegen, da dieser einfach keinen Account anlegen möchte.

    Es wurde der Erlass eines PfüBs beantragt. Der Titel ist ein Schlussurteil in welchem Zinsen seit x aus 4 verschiedenen Teilbeträgen zu zahlen sind.
    Im Schlussurteil steht, dass bereits ein Teilurteil über einen Betrag von 4.000,- EUR ergangen ist. Zusammengerechnet ergeben die Teilbeträge aber mehr als 4.000,- EUR
    Es liegt auch nur das Schlussurteil vor und es soll daher natürlich nur aus diesem soll vollstreckt werden.

    Er fragt nun, ob es irgendwelche Bedenken gibt, da nur aus den Zinsen vollstreckt werden soll? Diese also immer weiterlaufen, da man nicht weis, was mit den Teilbeträgen geschieht. :)

    Gruß

    Küstenkind

    Einmal editiert, zuletzt von Küstenkind (29. Februar 2016 um 14:46) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • Ich dachte, Zinsen können nicht isoliert geltend gemacht werden?! Lass dir doch das Teilurteil vorlegen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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