Hallo,
ich frage wieder für einen Kollegen, da dieser einfach keinen Account anlegen möchte.
Es wurde der Erlass eines PfüBs beantragt. Der Titel ist ein Schlussurteil in welchem Zinsen seit x aus 4 verschiedenen Teilbeträgen zu zahlen sind.
Im Schlussurteil steht, dass bereits ein Teilurteil über einen Betrag von 4.000,- EUR ergangen ist. Zusammengerechnet ergeben die Teilbeträge aber mehr als 4.000,- EUR
Es liegt auch nur das Schlussurteil vor und es soll daher natürlich nur aus diesem soll vollstreckt werden.
Er fragt nun, ob es irgendwelche Bedenken gibt, da nur aus den Zinsen vollstreckt werden soll? Diese also immer weiterlaufen, da man nicht weis, was mit den Teilbeträgen geschieht.
Gruß
Küstenkind