Hallo zusammen,
damit mein Durcheinander im Kopf nicht noch größer wird, bitte ich euch bei folgender Fallkonstellation um Hilfe:
Mein Erblasser (geboren 1958) ist 2015 kinderlos verstorben. Der Erblasser war am 01.01.1977 volljährig.
Er ist 1961 von seinen Großeltern mütterlicherseits adoptiert worden. Aus der Ehe der Großeltern ist neben der leiblichen Mutter des Erblassers noch ein weiteres Kind hervorgegangen.
Die leiblichen Eltern des Erblassers hatten neben diesem noch vier weitere Kinder.
Als der Erblasser 2015 verstarb lebten noch seine leibliche Mutter, die vier leiblichen Geschwister und der weitere Sohn der Großeltern. Die Adoptiveltern und der leibliche Vater waren bereits verstorben.
Eine Erklärung nach Art. 12 § 2 AdoptG wurde nicht abgegeben.
Erben jetzt die leibliche Mutter und der weitere Sohn der Großeltern zu je 1/2-Anteil oder die leibliche Mutter zu 1/2-Anteil und die leiblichen vier Geschwister zu je 1/8-Anteil?