Wir haben über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle dem zuständigen Gerichtsvollzieher Vollstreckungsauftrag erteilt. Seitdem sind fünf Wochen vergangen, ohne dass er sich in Bewegung gesetzt hätte. Auf Nachfragen teilt er mit, dass er erst krank gewesen sei und nun Rückstände abarbeiten müsse. Den Auftrag an einen Kollegen weiterleiten will er nicht. Das Ganze könne noch dauern.
Muss man das akzeptieren? Ich sehe hier unsere Felle davonschwimmen, da auch andere Gläubiger dem Vollstreckungsschuldner im Nacken sitzen ...