Hilfe, ich stehe wohl auf dem Schlauch...
Es soll aus einem Vergleich aus dem Jahre 2012 vollstreckt werden. Danach hat der Antragsgegner zu zahlen : 50 % des jeweiligen Mindestunterhalts abzüglich des hälftigen Kindergeldes. Das Kind war auch schon damals in der 3. Altersstufe. Im Vergleich wird die damalige Zahlung festgestellt mit"... also derzeit 167 €" und da komme ich irgendwie nicht mit. ( Mindestunterhalt 2012 = 426 € ; die Hälfte = 213 € abzüglich 1/2 Kindergeld, also - 92 € = 121 €). Oder rechne ich etwas falsch?
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