Unterhaltsberechnung; Hilfe, wo ist der Fehler?

  • Hilfe, ich stehe wohl auf dem Schlauch...
    Es soll aus einem Vergleich aus dem Jahre 2012 vollstreckt werden. Danach hat der Antragsgegner zu zahlen : 50 % des jeweiligen Mindestunterhalts abzüglich des hälftigen Kindergeldes. Das Kind war auch schon damals in der 3. Altersstufe. Im Vergleich wird die damalige Zahlung festgestellt mit"... also derzeit 167 €" und da komme ich irgendwie nicht mit. ( Mindestunterhalt 2012 = 426 € ; die Hälfte = 213 € abzüglich 1/2 Kindergeld, also - 92 € = 121 €). Oder rechne ich etwas falsch? :confused:

  • Hallo,

    ich glaub die haben anders gerechnet:
    426 - 92 = 334 ./. 2 = 167 €.

    Obwohl ich nach dem Wortlaut auch Deine Rechenweise genommen hätte.

    Gruß Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!