Mir liegt ein Antrag in korrekter Form auf Zuschreibung des Flst. 100 zu Flst. 200 vor.
Die Grundstücke sind in verschiedenen Grundbüchern eingetragen.
Als Eigentümer des Flst. 100 sind 3 Personen mit Vor-/Nachnamen und Geburtsdatum mit dem Zusatz "in BGB-Gesellschaft unter dem Firmennamen Grundstücksgemeinschaft XY -Gesellschaft Bürgerlichen Rechts-" eingetragen.
Eigentümer des Flst. 200 sind wiederum die drei gleichen Personen mit Vor-/Nachnamen und Geburtsdatum und dem Zusatz "in BGB-Gesellschaft gem. §§ 705 ff BGB".
Ist der Zuschreibungsantrag überhaupt vollziehbar oder muss man hier grundsätzlich von zwei "verschiedenen" Eigentümern ausgehen?