In dem gemeinschaftlichen Testament setzen sich die Eltern gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmen ihren Sohn zum Schlusserben. Jetzt kommt die "böse Schwiegertochter" in Spiel.
Falls Sie nämlich Gesellschafterin, Prokuristin oder in irgendeiner anderen Funktion an der von den Eltern gegründeten KG und GmbH irgendwann beteiligt wird, wird die Berufung des Sohnes und seiner Abkömmlinge als Schlusserben ausgeschlossen.
Jetzt soll eine auf den Namen der Mutter eingetragene Grundschuld gelöscht werden. Kann Sohnemann die Löschung bewilligen oder wird ein Pfleger für unbekannte Beteiligte benötigt?
Nebenbei gefragt: Was passiert mit Abt. I des Grundbuchs, wenn Vater oder Mutter noch als Eigentümer eingetragen sind?
Werden die "ererbten" Gesellschaftsanteile eingefroren? Können Gewinnanteile ausgezahlt werden?