Deswegen der Hinweis auf § 850 Abs. 3 ZPO ... natürlich ohne mich damit jetzt vertieft auseinandergesetzt zu haben.
Riester in Auszahlphase pfändbar?
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z.d.A. -
17. Mai 2016 um 15:58
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Gut, versuchen wir es mal mit rechtlichen Grundlagen.
Ich hatte mit der Problematik mal in Betreuungssachen zu tun, siehe hier:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?90643-Riesterrente-Kleinbetragsrentenabfindung-Schonvermögen&highlight=Riester%2ANach den dortigen Ausführungen und unter den dortigen Voraussetzungen ist § 82 Abs. 7 Satz 4 SGB XII einschlägig. Wenn ich das richtig verstehe (§ 82 SGB XII befasst sich explizit mit "Einkommen"), dann ist ggf. der Zufluss aus einer Kleinbetragsrentenabfindung dort auf 6 Monate zu splitten und je im Folgemonat zu berücksichtigen.
Könnte sein, dass das bei der Zwangsvollstreckung ebenso als Einkommen der sechs Monate nach Zahlungszufluss zu berücksichtigen ist.
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Die Antwort sollte oben in #5 stehen.
Es kommt darauf an, aus welchen Beträgen sich das Guthaben zusammensetzt. Das kann die Schuldnerin zB durch die Steuerbescheide/-erklärungen belegen oder es sollte eine Bescheinigung des Vertragspartners geben, aus der sich die Beitragsteile ergeben.
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