Anwendung der RiVASt (hier speziell: Zustellung e. Anklageschrift in die Niederlande)

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    ich bin wirklich verzweifelt. Kann mir irgendjemand von Euch erläutern, wie ich bei der Zustellung einer Anklageschrift in die Niederlande vorzugehen bzw. wie ich generell die RiVASt zu lesen habe.

    Wo finde ich, auf welche Weise ich zustellen kann (z.B. durch IRC Nord- en Oost Nederland)?
    Wie genau funktioniert die Zustellung über IRC Nord- en Oost Nederland?
    Was bzw. welche Schriftstücke habe ich beizufügen?
    Welche Formulare habe ich zu benützen?
    Was ist zu tun, wenn die Zustellung per Einschreiben gegen Rückschein erfolglos bleibt? Gibt es dann eine Zustellung über eine Empfangsstelle? Welche Behörden habe ich einzuschalten (Landgericht als Prüfstelle?) Woher weiß ich, welche Empfangsstelle zuständig ist?
    Wie gehe ich vor, wenn ich keine Antwort von der Empfangsstelle erhalten habe? Wie kann ich eine Sachstandsanfrage stellen?

    Vielleicht könntet Ihr mir kurz erläutern, wie die RiVASt anzuwenden ist, ich habe da enorme Schwierigkeiten, da auch die Hilfen im Intranet im Gegensatz zum IR in Zivilsachen sehr unübersichtlich sind.

    Liebe Grüße
    eine verzweifelte Kollegin..

  • Niederlande ist einfach. Wenn du willst, kannst du das mit IR zustellen. Das ergibt sich aus dem Übereinkommen über die RH in Strafsachen zw. den Mitgliedstaaten der EU. Da ist es Art. 5.

    Wenn du per Ersuchen zustellen willst, musst Nr. 115 i.V.m. Nr. 27, 29 RiVASt beachten. Du musst dir die zuständige Stelle raussuchen und das Formular ausfüllen und alles zweifach abschicken. zuständige Stelle: hier . Du musst noch das Vergehen aussuchen, anklicken und der Maske folgen. Das Formular dürfte hier zu finden sein. Ich habe das aber auch in niederländisch. Du müsstest mir dann eine PN schicken. Und die Anklage übersetzen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Das Ersuchen mit Muster 31... muss aber über das Landgericht geschickt werden, so weit ich weiß.

    Bisher habe ich immer mit internationalem Einschreiben gegen Rückschein direkt zugestellt und wenn das nicht geklappt hat über das Landgericht. Ggfls. habe ich über das LG dann auch die Sachstandsanfrage gemacht.


  • zuständige Stelle: hier .


    Ich habe mal probehalber geschaut, wie man da etwas findet. Das ist mir nicht gelungen. Früher sah der Atlas anders aus, ein Kollege hat mal an anderer Stelle eine Gebrauchsanleitung hierfür in das Forum eingestellt. Vielleicht könnte das hier auch mal jemand machen, das wäre toll.

  • Du musst an der Seite auf das entsprechende Länderfähnchen klicken. Du musst dich entscheiden, um was für eine Zustellung es sich handelt. In der Regel benötigen wir die 406, 701 und 709. Das sind die Zustellungen. Markieren und auf next gehen. Dann musst Du raussuchen, was es für eine Straftat ist. In der Regel ist es der letzte Punkt. Markieren und wieder next. Dann muss man den Ort eintragen, Enter und du solltest die zuständige Stelle haben.

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    Hrabanus Maurus


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