Hallo zusammen,
in meinem Verfahren wurde ein KFB erlassen, aus welchem die Insolvenzverwalterin Kosten an die Gegenpartei zu zahlen hat - nach Erlass des KFBs kommt der IV und zeigt die Masseunzulänglichkeit an und legt Beschwerde gegen den KFB ein und bittet darum lediglich einen Feststellungsbeschluss zu erlassen...nun habe ich mal die liebe Rechtsprechung befragt, aber komme leider auch nicht weiter...außer, dass ich folgende Entscheidung mal gefunden habe, die wohl zu passen scheint:
Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt 12 W 48/02
die schreiben folgendes:
"Aber auch bei substantiierten Nachweis einer Masseunzulänglichkeit stünde
diese dem Rechtsschutzbedürfnis des Beklagten an der Festsetzung der
Verfahrenskosten gegen den Kläger nicht entgegen. Das Oberlandesgericht Naumburg
teilt in gefestigter Rechtsprechung die Auffassung der Rechtspflegerin, wonach
die Berufung des Klägers auf die Masseunzulänglichkeit eine im
Kostenfestsetzungsverfahren unbeachtliche materiell-rechtliche Einwendung
darstellt und insbesondere das Rechtsschutzbedürfnis für die beantragte
Kostenfestsetzung nicht entfallen läßt, vgl. zuletzt OLG
Naumburg, Rpfleger 2002, 332. "
"Für die hier vertretene Rechtsauffassung spricht auch der Wortlaut des
nunmehr geltenden , wonach in Folge des Einwandes der Masseunzulänglichkeit lediglich
die "Vollstreckung" unzulässig wird, nicht aber der Erlaß eines Titels, wie hier auch OLG
München ZIP 2000, 555 (zu , ). "
Hat jmd. von euch Erfahrung mit so etwas??? Ich bin schon überfragt, was so ein Feststellungsbeschluss sein soll und wie so etwas aussieht...
Das würde ja bedeuten, dass ich der Beschwerde nicht abhelfe und sie dem LG vorlege...