Vollstreckbarer Kontoauszug der gesetzlichen Krankenkassen

  • Die Krankenkassen kommen immer wieder mit 'vollstreckbaren Kontoauszügen' an, kennt jemand eine Rechtsgrundlage hierfür (SGB??)?. Kann man mit den schmucklosen Dingern wirklich die ZV betreiben?

  • Das Bayr. Landesrecht, Art. 24 VwZVG i.v. m. Art. 27, läßt für Körperschaften des öffentlichen Rechts sogenannte Ausstandsverzeichnisse mit Vollstreckungsklausel als Vollstreckungstitel zu.
    Meinst Du sowas?

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

  • Das Bayr. Landesrecht, Art. 24 VwZVG i.v. m. Art. 27, läßt für Körperschaften des öffentlichen Rechts sogenannte Ausstandsverzeichnisse mit Vollstreckungsklausel als Vollstreckungstitel zu.
    Meinst Du sowas?

    Die Ausstandsverzeichnisse kenne ich auch, bei meinem Fall steht allerdings wirklich 'vollstreckbarer Kontoauszug' drüber ...

  • Die Finanzbehörden betreiben die Vollstreckung doch auch mit Rückstandsaufstellungen oder Rückstandsaufstellungen in Klartext-Form.

    Vollstreckbare Titel sind die jeweiligen Festsetzungen. Da diese zum Teil nur in elektronischer Form vorliegen gibt es keine Titel "zum anfassen". Sämtlichen Vollstreckungsmaßnahmen sind daher nur Rückstandsaufstellungen beigefügt.

    Ich gehe mal davon aus, dass es bei den Sozialversicherungsträgern gleich ist. Da jegliche Art Sozialversicherungsbeitrag durch Anmeldung oder Bescheid festgesetzt wird, ist es nachvollziehbar, dass die Forderungen in den Kontoauszügen auch "tituliert" sind.

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