Ergänzungspfleger bei Aufteilung des Kaufpreiserlöses gemäß Erbquoten erforderlich ?

  • Eine Erbengemeinschaft bestehend aus Mutter und 2 minderjährigen Kindern veräußert ein zum Nachlass gehörendes Grundstück. Der Kaufpreiserlös soll auf ein noch zu benennendes Konto der Erbengemeinschaft gezahlt werden. Ist für die spätere Aufteilung des Kaufpreiserlöses gemäß der Erbquoten bzw. Überweisung des jeweiligen Anteils auf das jeweilige Konto der Kindesmutter und der Kinder die Bestellung je eines Ergänzungspflegers für jedes Kind sowie die familiengerichtliche Genehmigung erforderlich wegen "Teil"-Erbauseinandersetzung ? Oder könnte man direkt im Kaufvertrag die Konten der Mutter sowie der Kinder benennen und den jeweiligen Anteil dorthin zahlen lassen ? Wäre auch hierfür die Bestellung von Ergänzungspflegern erforderlich ?

  • Wurde im Forum schon häufiger angesprochen. Wohl überwiegend wird für eine Teilung von Geld entsprechend der Erbquoten die Pflegerbestellung nicht für nötig gehalten. Es bietet sich daher an, die Aufteilung gleich im KV zu regeln.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Es ist allerdings nicht notwendig, den bereits abgeschlossenen Kaufvertrag entsprechend zu ändern, weil die Überweisung des Kaufpreises auf ein Nachlasskonto das übliche Prozedere darstellt.

    Entweder man betrachtet die Realteilung nach Erbquoten als Erfüllung einer gesetzlichen Verbindlichkeit zur Erbauseinandersetzung oder nicht. Je nachdem sind Pfleger erforderlich oder eben nicht. Wie, wann und auf welchem Wege die Erbauseinandersetzung erfolgt, ist dafür nicht von Belang.

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