Hallo,
ich brauche als GB-Rpflìn ein wenig Hilfe von euch :
Ich habe zwei notarielle Testamente. Das erste (1994) ist ein Ehegattentestament mit dem Inhalt: Wir setzen uns gegenseitig zu unbeschränkten Erben ein. Erbe des Letzlebenden ist X. Falls wir gemeinsam versterben, soll ebenfalls X Erbe sein.
Jetzt ist der Mann verstorben, Frau erbt. Die Frau macht 2007 vor ihrem Tod ein neues notarielles Testament, widerruft die Einsetzung von X und setzt Y als Erben ein. Im Testament sagt sie, die Einsetzung von X war nicht wechselbezüglich, da X lediglich der Sohn von gemeinsamen Freunden war.
Hm..... wie ist jetzt die Lage? Wie beurteilt ihr diese Aussage? Für mich ist es relevant, ob ich einen Erbschein verlangen muss/kann oder nicht