Hallo.
Mir liegt folgender Fall vor:
Der Sohn A wurde als befreiter Vorerbe von seiner Mutter eingesetzt. Als Nacherben wurden seine Kinder B und C -namentlich benannt- eingesetzt. Weitere Kinder außer A und B hat er zum Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalles keine.
Würdet Ihr hier dahingehend einen Auslegungsspielraum sehen, dass als Nacherben allgemein die Abkömmlinge von A als Nacherben im Erbschein aufzunehmen wären? Auf Nachfrage teilte A mit, dass die Verstorbene nur B und C als Nacherben wollte, also keine weiteren Enkel, welche zwischen Eintritt Erbfall und Eintritt Nacherbfolge noch dazu kommen könnten?
Meines Erachtens müsste mit letzterer Antwort es doch genügte getan sein, oder?
Vielen Dank für Eure Einschätzung.