Hallo zusammen,
in meinem Verfahren hat der Bkl PKH ohne Raten. Der Kläger nimmt die Klage zurück und vereinbart wurde, dass der Beklagte keinen Kostenantrag stellt.
So nun würde ich die PKH-Vergütung anweisen...aber was ist mit einem Übergang??? Eigentlich hätte ja der Kläger die Kostenzu tragen, wenn eine KGE erlassen worden wäre... das ist hier aber eben nicht der Fall...also habe ich keinen Übergang gem. § 59 RVG oder???