Ich habe aufgrund einer einstweiligen Verfügung einen Widerspruch zugunsten der Antragstellerin gegen die Eintragung des Antragsgegners als Eigentümer eingetragen.
Nunmehr liegt mir eine Protokollabschrift samt folgendem Vergleich vor:
1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der durch Beschluss des AG vom... eingetragene Widerspruch im Grundbuch von... zu löschen ist.
2. Die Antragstellerin erklärt bereits jetzt ihre Einwilligung zur Löschung des eingetragenen Widerspruchs. Sie verpflichtet sich zudem, sämtliche zur Löschung des Widerspruchs notwendige Mitwirkungshandlungen vorzunehmen.
Ich bin der Meinung, ich benötige eine Löschungsbewilligung der Antragstellerin. Deren Rechtsanwältin ist anderer Meinung. Was meint Ihr dazu?