Auflassungsvormerkung nebst Rangvorbehalt

  • Hallo zusammen,
    habe hier folgendes Problem.
    - Ein Flurstück ist mit einer Rückauflassungsvormerkung nebst Rangvorbehalt i. H. v.
    200.000,00 € belastet; ausgenutzt i. H. v. 150.000,00 €.
    - Danach ist die Zerlegung erfolgt.
    Nun soll eines dieser Flurstücke auf einen neuen Eigentümer umgeschrieben werden und auch direkt mit einem Grundpfandrecht i. H. v. 130.000 € belastet werden. Die übernommene Auflassungsvormerkung nebst Rangvorbehalt soll i. H. v. 50.000,00 € ausgenutzt werden und der Auflassungsvormerkungsberchtigte hat für den Restbetrag Rangrücktritt erklärt.
    Bedenken? Verwirrung zu besorgen; wenn jeweils Gegenvermerke erfolgen?

    Dank Euch!

  • Ich sehe hier keine Verwirrung aber daran denken, dass durch die Teilung ein Gesamtvorrangsvorbehalt entsteht und dieser durch die Eintragung der Grundschuld im neuen Blatt auch im alten Blatt voll ausgenutzt ist.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

  • Ohne den Rangrücktritt des AV-Berechtigten hätte die Grundschuld übrigens überhaupt nicht eingetragen werden können, weil ein Recht nicht ursprünglich für verschiedene Teilbeträge des Rechts unterschiedlichen Rang haben kann (OLG Zweibrücken Rpfleger 1985, 54). In diesem Fall hätten zwei Grundpfandrechte bestellt werden müssen.

    Siehe etwa hier:

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post305329

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