Hallo zusammen,
habe hier folgendes Problem.
- Ein Flurstück ist mit einer Rückauflassungsvormerkung nebst Rangvorbehalt i. H. v.
200.000,00 € belastet; ausgenutzt i. H. v. 150.000,00 €.
- Danach ist die Zerlegung erfolgt.
Nun soll eines dieser Flurstücke auf einen neuen Eigentümer umgeschrieben werden und auch direkt mit einem Grundpfandrecht i. H. v. 130.000 € belastet werden. Die übernommene Auflassungsvormerkung nebst Rangvorbehalt soll i. H. v. 50.000,00 € ausgenutzt werden und der Auflassungsvormerkungsberchtigte hat für den Restbetrag Rangrücktritt erklärt.
Bedenken? Verwirrung zu besorgen; wenn jeweils Gegenvermerke erfolgen?
Dank Euch!