Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen
Die Entscheidung des OLG über die Kosten des Beschwerdeverfahrens lautet so:
"Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Bet. zu 4): 5/6 und der Beteiligte zu 5) 1/6."
Keine Unterscheidung zwischen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten.
Außerdem wurde die Kostengrundentscheidung der ersten Instanz klarstellend neu gefasst,
dass außergerichtliche Kosten nicht erstattet werden.
Die Bet. zu 1-3 verlangen nun ihre Rechtsanwaltskosten für das Beschwerdeverfahren festgesetzt zu bekommen.
Wie legt ihr die Entscheidung des OLG aus oder würdet ihr nachfragen?