Eine Rechtsanwältin hat als Anlage zur Klage Farbkopien beigefügt.
Nun möchte sie in der Kostenfestsetzung diese Kopie-Auslagen in Höhe von 11,76 € erstattet.
M.E. sind diese Auslagen bereits in der Doku-Pauschale in Höhe von 20 € beinhaltet.
Leider habe ich nichts Genaues gefunden.