Hi
Ein beschränkt Geschäftsfähiger ist zu 1/6 Miteigentümer eines Grundstücks, seine Eltern (die auch Eigentümer sind) bestellen für das gesamte Grundstück eine Grundschuld.
Zur Verfügung über ein Grundstück braucht man da ja gem. 1821 I Nr1 BGB definitiv eine familiengerichtliche Genehmigung.
In diesem Fall hier auch?
Schönen Herrentag noch