Hallöchen ihr Lieben
Ich bin mal wieder schwer verzweifelt und brauche eure Hilfe bei folgendem Fall:
Ursprünglich waren A und B Eigentümer eines Grundstücks zu je 1/2. B verstarb und A wurde dessen befreite Vorerbin. Nacherben sind deren gemeinsame Kinder.
Nun, mehrere Jahre später, veräußert die Vorerbin das Grundstück für einen Kaufpreis in Höhe von 460.000,00 EUR.
Hiervon wurden bereits 180.000,00 EUR auf ein Notaranderkonto gezahlt. Auszahlung an die Verkäuferseite soll nach Eintragung des Eigentumswechsels erfolgen.
Die übrigen 280.000,00 EUR des Kaufpreises sollen durch Eintragung einer Grundschuld zugunsten der A gesichert werden.
Dies stellt meines Erachtens nach ein Surrogat für den hälftigen Miteigentumsanteil dar, der ursprünglich dem Nachlass zustand.
Folglich muss die Eintragung eines Nacherbenvermerks erfolgen.
Die Crux an der ganzen Sache: Für einen Anteil in welcher Höhe ist der Nacherbenvermerk einzutragen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass keine Höhe angegeben werden muss, da dadurch die vollständige Grundschuld dem Nachlass unterliegen würde und somit dem Nachlass mehr zugeflossen wäre, als ihm zusteht.
Ich persönlich tendiere irgendwie zu 230.000,00 EUR, also die Hälfte des Kaufpreises, da bislang kein Geld an den Nachlass geflossen ist. Es besteht lediglich ein Anspruch gegen den Notar, wenn man so möchte in einer Art Gesamtgläubigerschaft von A und dem Nachlass.
Ich hoffe, dass jemand von euch eine Meinung dazu hat, ich weiß nämlich wirklich nicht so recht weiter...