Hallo,
ich hätte folgende Frage:
für 1 Gesellschaftsanteil wurde als Gesellschater angegeben:
Ehegatten M. A geb. am..., wohnhaft in .... und B. A., geb. am ...., wohnhaft in ... zu je 1/2.
Ist das so in Ordnung oder muss nicht
pro 1 Gesellschaftsanteil nur 1 Person aufgeführt werden (ob diejenige zudem verheiratet sind oder nicht, spielt hier dann keine Rolle)
Dankeschön schon mal im voraus!!