Mir liegt eine Zustellung ins Ausland (Niederlande) vor, einschreiben gegen Rückschein geht. In der -hier-Anklageschrift fehlt die Postleitzahl. Wer muss diese ermitteln? Laut Google verfügt der Ort über mehrere Postleitzahlen, ich konnte die richtige Postleitzahl so nicht herausfinden. Muss nicht die StA mir die mitteilen und notfalls ermitteln?
Zustellung Strafsachen ohne Postleitzahl
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Als was bist du tätig? Prüfstelle? Im Gericht zuständig für RH?
Ich gebe es in die Abteilung zurück. Das Anschreiben muss ja auch neu gefasst werden. -
Ich bin beim AG für Auslandssachen zuständig. Die Postleitzahl ergibt sich nicht aus der Akte. Die Akte habe ich an die StA geschickt mit der Bitte um Mitteilung der Postleitzahl. Die StA hat mir die Akte zurückgeschickt mit der Mitteilung, sie hätten auch nur die Anschrift ohne Postleitzahl.
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Die StA ist für mich keine Ansprechstelle. Ich nehme dann immer direkt die Strafabteilung und würde es auch in deinem Fall so tun. Die Akte zurückgeben mit dem Hinweis, dass eine Zustellung ohne korrekte PLZ nicht erfolgen kann. Dann muss sich der Richter kümmern. Für dich ist die Sache erledigt.
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Bei einer Anklageschrift würde ich mich tatsächlich an die StA wenden, weil es sich um das letzte maßgebliche Schriftstück der StA handelt.
Und mal ehrlich: Ich hätte mich als StA geschämt, eine Anklage ohne Postleitzahl zu unterschreiben und keiner meiner Abteilungsleiter hätte das abgezeichnet. Höchst schlampig.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH
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