Hallo,
kann mir jemand sagen, wie ein Drittschuldner folgende Pfändung berücksichtigen müsste:
gepfändet wird die Rente; der Schuldner erhält 1.819,00 €
die Rentenstelle hat eigene Forderungen und rechnet jeden Monat 100,00 € auf
dann pfändet die getrennt lebende Ehefrau 520,00 €/Monat Trennungsunterhalt
jetzt möchte ich wegen einer Forderung von ca. 200,00 € auch noch pfänden
Nach der Tabelle wäre ja ca. 128,00 € pfändbar bei einer Unterhaltsverpflichtung. Die Ehefrau pfändet aber schon 520,00 € und 100,00 € werden verrechnet. Bleiben da noch wenigstens die 28,00 € für uns? Oder hab ich da einen Denkfehler?
Danke vorab.
Liane