Hallo !
Prüfe gerade eine Rechnungslegung.
Dabei ist mir folgendes aufgefallen : Im Übergabevertrag wurde dem Betreuten ein lebenslanges, unentgeltliches Wohnungsrecht an einer Eigentumswohnung eingeräumt. Der Betreute trägt die laufenden Kosten wie Strom, Wasser und Müllabfuhr selbst.
Der Betreute wohnt seit einem Jahr in einem Pflegeheim. Aus den Kontoauszügen geht hervor, dass er weiterhin die Kosten für Strom ( niedrigerer Abschlag als vorher ) und Müllabfuhr bezahlt.
Muss er die Nebenkosten bei Auszug überhaupt weiter zahlen ?