Ich bewege mich heute mal in mir beinahe vollständig unbekannten Gewässern.
Antrag auf Übertragung des Sorgerechts vom 15.06.2017 nebst VKH-Antrag und vollständigem Formular nebst Unterlagen der Antragstellerin beim Amtsgericht eingereicht.
Kindesvater unauffindbar, Antrag kann nicht zugestellt werden; Reaktionen liegen entsprechend nicht vor. Soweit so klar und gut.
Jetzt fordert das Gericht wegen Zeitablaufs dazu auf, dass die Mandantin die Erklärung über die pers. und wirtschaftlichen Verhältnisse noch mal komplett ausfüllt und sämtliche Belege erneut einreicht. Dass vielleicht ein neuer SGB-II-Bescheid nachzureichen wäre, weil der letzte abgelaufen ist, könnte ich gerade noch nachvollziehen.
Aber warum das Formular neu? Warum sämtliche Unterlagen (Mietvertrag, Unterhaltsvorschuss etc.)?
Das kann doch nicht stimmen?