Die Klägerin, eine Energieversorungsgesellschaft, eine AG, bevollmächtigt eine Dame, neben vielen anderen Personen, sie bei sämtlichen Prozesshandlungen betreffend Rechtsstreitigkeiten umfassend zu vertreten.
Diese Dame nennt sich selbst"Prozessbevollmächtgte" Sie legt im Termin eine Untervollmacht vor, wonach sie einen RA einer ansässigen Kanzle mit der Vertretung im Termin beauftragt. Der RA is zum Termin erschienen.
Der RA macht nun gegenüber der Klägerin, seiner Auftraggeberin, 1,3 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr geltend. Die Klägerin reicht diese Kosten zur Kostenfestsetzung zum Amtsgericht ein.
M.E. kann eine 0,65 Verfahrensgebühr und eine Terminsgebühr geltend gemacht werden.