Kaum im Forum und schon die erste Frage:
Auch für uns „neuen Betreuungsgerichte“ bei den Amtsgerichten gilt nun die Aktenordnung, die uns in der Handhabung noch völlig fremd ist.
Und gleichzeitig fangen alle Kliniken bei uns zu spinnen an. Nach Auflösung der Notariate um uns herum schicken die Kliniken alle Betreuungsanregungen (meistens als Eilfall) zu uns, auch wenn die Nachbar-AGs aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts zuständig sind und wir nicht einmal Eilgericht sind.
Vormals (zu Notariatszeiten) hätten wir diese Anregung mit Kurzbrief und ohne Abgabenachricht an das zuständige Gericht weitergeschoben. Ein Registereintrag ist offensichtlich in der Regel nicht erfolgt.
Die Aktenordnung sieht nun aber einen Registereintrag auch für diese Fälle vor. Aber wie? AR-Verfahren? Oder gar XVIIer-Verfahren? Dann mit formellen Verweisungsbeschluss nach vorheriger Anhörung der Beteiligten? Bei Eilantrag?
An die Profis: Wie läuft es bei Euch? Wie macht ihr bei euren Gerichten es? Was ist richtig?
Bereits jetzt vielen Dank für die Unterstützung.