Guten Morgen,
in einigen Grundbüchern finde ich im Bestandsverzeichnis den folgenden Vermerk zu einzelnen Grundstücken: "Hierzu gehört wirtschaftlich 1/4 vom Flurstück-Nr.... (Best.-Nr. ...)". Worum handelt es sich hierbei? Wenn der Anteil tatsächlich wirtschaftlich ist, ist die Eintragung im BV dann überhaupt relevant? Wie kann dieser Vermerk 'entfernt' werden?
Vielleicht hat jemand auch schon mal mit solch einer Eintragung gekämpft.
Ich habe dazu einen Antrag des Notars vorliegen auf Löschung. Ich habe allerdings nicht das Gefühl, dass ich dies einfach so machen kann, zumal es auch Eintragungen in Abt. III gibt.
Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen!