Hallo! Ich bin in der Suche leider nicht fündig geworden ...
Folgender Sachverhalt:
Für X ist eine Vormerkung eingetragen, die gelöscht werden soll. X ist verstorben und noch eingetragener Berechtigter. Nach X ist Nacherbschaft dergestalt angeordnet, dass die Ehefrau Vorerbin ist und die Abkömmlinge Nacherben. Ersatznacherbin ist Y. Nun haben die Ehefrau und 2 Söhne die Löschung bewilligt. Brauche ich jetzt die Zustimmung der Ersatznacherbin?