Werte Kolleginnen und Kollegen,
ich bräuchte zu einem speziellen Problem mal eine zweite Meinung.
Mitgliederversammlung eines e.V.: In der Tagesordnung zu einer Mitgliederversammlung wird der Tagesordnungspunkt „Wahlen (ungerade Vorstandsnummern)“ angekündigt. Die Vorstandsämter sind durchnummeriert und jetzt wären der 1. Vorsitzende, der 1. Sportleiter, der 1. Schriftführer, der 2. Schatzmeister usw. zu wählen. Einen Tag vor der Mitgliederversammlung stellen mehrere Mitglieder den Antrag auf Abberufung des gesamten Vorstandes, ohne den Antrag jedoch näher zu begründen, insbesondere werden keine wichtigen Gründe genannt. In der Mitgliederversammlung erfolgt dann eine entsprechende Beschlussfassung, ebenfalls ohne nähere, aus dem Protokoll ersichtliche Gründe.
Ich habe gerade erhebliche Bedenken bezüglich der Wirksamkeit dieses Beschlusses. Die Erweiterung der angekündigten „Wahlen“ um die Abberufung des Gesamtvorstandes ohne erneute Information aller Vereinsmitglieder durch erneute Versendung einer aktualisierten Tagesordnung verletzt meines Erachtens die Mitgliederrechte. Das geneigte Vereinsmitglied kann bei der Ankündigung so wie sie erfolgt ist davon ausgehen, dass reguläre Wahlen ohne Besonderheiten vorgenommen werden. Die Abberufung des gesamten Vorstandes stellt jedoch einen erheblichen Eingriff in das Vereinsleben dar, der meines Erachtens in der Tagesordnung zu Mitgliederversammlung zur Wahrung der Mitgliederrechte zwingend anzukündigen ist. Hinsichtlich der Argumentation dürften die bereits bekannten Argumente sowie die Rechtsprechung zur notwendigen Ankündigung einer Satzungsänderung in den Tagesordnung greifen.
Ist jemandem das Problem bekannt bzw. kann mir einer Fundstellen in der Literatur oder Rechtsprechung dazu nennen?
Besten Dank schon mal