Hallo,
ich habe einen Antrag auf Aufgebot des unbekannten Gläubigers verschiedener Grundpfandrechte nach § 1170 BGB.
Der unbekannte Gläubiger ist gleich, es sind aber verschiedene Rechte in verschiedenen Grundbüchern mit verschiedenen Eigentümern.
Kann man diese in einem Aufgebot verhandeln oder sind jeweils verschiedene Aufgebotsbeschlüsse nötig?
Habe meine Frage zumindest im Forum nicht gefunden...