Hallo zusammen,
ich habe hier in einer OWi-Sache einen Festsetzungsantrag des RA. Die Verfahrens-und Einigungsgebühr beantragt er in Höhe von je 290,00 EUR mit der Begründung der immensen Länge des Verfahrens und den damit verbundenen Rückfragen.
Bußgeldbescheid ist von Jan. 2015: Geldbuße 90,00 € und 1 Punkt
Kennt jemand Rechtsprechung zu dieser Problematik?