Hallo zusammen,
ich habe eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch gepfändet.
Die Pfändung wurde zwischenzeitlich eingetragen.
Bei Eintragung des Eigentumswechsels erlangt der Gläubiger eine Sicherungshypothek.
Ist hierfür noch ein gesonderter Antrag erforderlich oder erfolgt die Eintragung der Sicherungshypothek
von Amtswegen?