Bei der Übernahme von Betreuungsverfahren von anderen Gerichten habe ich festgestellt,dass manche Gerichte pauschal bestimmen: Zum Ersatzbetreuer wird …..… bestellt.
Dies ist nach BayOblG unzulässig:
1. Ein Ersatzbetreuer kann auch für Verhinderungsfälle tatsächlicher Art bestellt werden.
2. Die Bestellung eines Ersatzbetreuers kommt nur in Betracht, wenn sie sich auf Grund der konkretenSachlage als erforderlich erweist (vgl. § BGB § 1896 BGB § 1896Absatz II BGB). Die weder zeitlich noch inhaltlich konkretisierte Möglichkeit, dass der Betreuer wegen Krankheit zeitweise an der Wahrnehmung seiner Aufgaben verhindert sein könnte, genügt nicht.
BayObLG, Beschluß vom 12. 7.2004 - 3Z BR 95/04
NJOZ 2004, 3868
Wie kann der Aufgabenkreis eines Ersatzverhinderungsbetreuers für Verhinderungsfälle tatsächlicher Art am sinnvollsten formuliert werden ?
Es hat ja wenig Sinn, ihn z.B.für den Fall der Verhinderung bei Urlaub und Krankheit zu bestellen.
The Queen, The Dukeof Edinburgh, The Prince of Wales, The Duchess of Cornwall, Prince Harry andmembers of both families have been informed and are delighted with the news